Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Kosten erstatten die privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie die Beihilfe vollständig.
Auch private Zusatzversicherungen, die für ärztliche ambulante Behandlung abgeschlossen sind, erstatten üblicherweise diese Kosten
Selbstzahler: bitte fragen Sie mich nach den speziellen Modalitäten!